E-Scooter-Anbieter stärker in die Pflicht nehmen

STATUS

Ergebnis steht noch aus

Seit fast zwei Monaten fahren sie durch Halle und parken an jeder Straßenecke: E-Scooter bilden einen zusätzlichen Baustein der urbanen Mobilität. Ganz konfliktfrei verlief der Start jedoch nicht. Mittlerweile denken etliche Kommunen darüber nach, die Nutzung der Roller stärker zu regulieren.

Aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu E-Scootern (VII/2020/00773) geht hervor, dass die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH derzeit mit der E-Scooter-Anbieter Tier Mobility eine Rahmenvereinbarung zur Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet erarbeitet.

Da die Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet weniger in den Aufgabenbereich eines Stadtmarketing fällt, sondern vielmehr in den der Abteilung Mobilität im Fachbereich Planen der Stadt Halle (Saale), befürworten wir, dass die Rahmenvereinbarung zur Nutzung von E-Rollern zwischen der Stadtverwaltung und dem Anbieter Tier Mobility erarbeitet wird.

Darüber hinaus sehen wir die Notwendigkeit, dass die Stadtverwaltung im Rahmen der Verhandlungen mit Tier Mobility eine sogenannte Mobility Data Specification (MDS) einfordert. Bei der MDS handelt es sich um einen technischen Standard, der beschreibt, welche Daten in welchem Format durch den Anbieter und durch die Stadt bereitgestellt werden.

Der Datenaustausch funktioniert dabei in beide Richtungen über eine Schnittstelle (API): Die Stadt kann so tagesaktuelle Verbotszonen definieren und diese dem Anbieter in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen. Dadurch ist es möglich das Abstellen von Fahrzeugen auf Flächen temporär zu verhindern beispielsweise bei Wochenmärkten, Baustellen oder Konzerten. Außerdem können so Abstellzonen definiert werden, in die Fahrzeuge priorisiert hin verteilt werden sollen wie etwa Haltestellen, Bahnhöfe oder Veranstaltungen. Im Gegenzug erhält die Kommune vom Anbieter Daten zur Anzahl der Fahrzeuge, zu Echtzeit-Standorten, Fahrtrouten und Status-Änderungen (ausgeliehen, zurückgegeben oder vom Betreiber repariert, eingesammelt oder umgesetzt) in einem offenen Datenformat (GBFS). Diese Daten ermöglichen der Kommune eine bessere Verkehrsplanung und 
-steuerung in der Stadt.

Eine solche Vereinbarung erfolgt zwar derzeit noch auf freiwilliger Basis, jedoch sollte den Sharing-Anbietern dieses Thema bereits aus anderen Städten bekannt sein. Vorreiter ist hier die Stadt Hamburg. Dort erhält die Stadtverwaltung auf Basis einer solchen freiwilligen Vereinbarung von verschiedenen Anbietern große Mengen anonymer Nutzungsdaten. 1)

Darüber hinaus sollten Abstimmungen zu weiteren wichtige Aspekten erfolgen wie etwa zur maximalen Anzahl der Fahrzeuge, zur Verteilung von Fahrzeugen in ÖPNV-schwachen Gebieten, zu Umverteilungsrichtlinien sowie zu Notfallkontakten sowohl auf Seiten des Anbieters als auch der Stadtverwaltung. Ferner sollten Vereinbarungen zur Durchführung einer jährlichen Kundenumfrage, in die auch Fragen seitens der Stadtverwaltung einfließen können, getroffen werden.

Weiterführende Informationen zur Mobility Data Specification gibt es hier: https://radforschung.org/log/mds-fuer-kommunen-erklaert/

1) https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-11/e-scooter-nutzungsdaten-staedte-kampf

UPDATE

Antwort der Verwaltung:

Frau Ernst sagte, dass mit der Stadtwerke Halle GmbH ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erarbeitet wird. Im Rahmen dieses Konzeptes wird auch die Thematik der E-Scooter berücksichtigt. Sie schlug vor, die Anregung nach Vorliegen des Mobilitätskonzepts zu betrachten. Die Verhandlungen mit dem Betreiber der E-Scooter sind bis zum Vorliegen des Mobilitätskonzepts ausgesetzt.

Diese Initiative auf dem Bürgerinfoportal der Stadt Halle (Saale) einsehen