Implementierung eines Klimabonus

  • Beitrags-Kategorie:Antrag
Ältere Plattenbauten in Halle-Neustadt

STATUS

umgesetzt

Es kann passieren, dass Grundsicherungsbezieher*innen in schlecht sanierte Wohnungen ziehen müssen, obwohl besser sanierte Wohnungen insgesamt günstiger wären. Diesen Fehlanreiz wollen wir mit unserem Antrag beseitigen, indem ein sogenannter “Klimabonus” eingeführt wird:

Nach den Sozialgesetzbüchern II und XII tragen Kommunen einen Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) und der Hei­zung (KdH). Unterkunfts- und Heizkosten werden für Leistungsbeziehende in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit von Unterkunftskosten wird anhand eines sogenannten schlüssigen Konzepts der jeweiligen Kommune bestimmt. Die Fortschreibung des Schlüssigen Konzepts der Stadt Halle (Saale) wird voraussichtlich zu Ende 2022 durchgeführt. Die Bedarfe für Heizung und Warmwasser sind angemessen, wenn die tatsächlichen Kosten die Obergrenzen des bundesweiten Heizspiegels der jeweiligen Heizungsart nicht überschreiten. Während die Kosten der Unterkunft sich in engen Grenzen bewegen, gibt es bei den Heizkosten einen größeren Spielraum.

Diese Praxis drängt Leistungsbeziehende in unsanierten Wohnraum (energetische Segregation), hemmt energetische Sanierungen und wird – vor dem Hintergrund der derzeit explodierenden Energiepreise – in absehbarer Zeit zu einer höheren Belastung für den städtischen Haushalt führen. Es ist davon auszugehen, dass energetisch hochwertigerer Wohnraum bei der aktuellen Energiepreisentwicklung ein signifikantes Einsparpotenzial birgt.

Beim Klimabonus handelt es sich um einen Zuschlag auf die Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft bei Nachweis eines guten energetischen Gebäudezustands. Dadurch wird Leistungsbeziehenden der Zugang zum Marktsegment des energetisch sanierten Wohnraums ermöglicht. Dies wird bereits in anderen deutschen Städten praktiziert, wie etwa in Duisburg oder Mühlheim an der Ruhr. In Mühlheim etwa wird ein Klimabonus von 0,25 Euro/qm für Wohnraum gewährt, der einen Verbrauchskennwert von unter 110 kWh/qm (ohne Warmwasser) bzw. unter 125 kWh/qm (mit Warmwasser) aufweist. Bei einem Verbrauchswert unter 60 kWh/qm (ohne Warmwasser) bzw. unter 75 kWh/qm (mit Warmwasser) kann ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 0,65 Euro/qm als Klimabonus gewährt werden.[1]

Bei der Gesamtangemessenheitsgrenze werden beide Angemessenheitsgrenzen (KdU+KdH) zusammen betrachtet. Als Übergangslösung bis zur Einführung eines Klimabonus könnte dies in Halle temporär für Entlastung sorgen. Der Anfang 2022 vorgelegte Mietspiegelentwurf hat aufgezeigt, dass die Mietpreise in Halle stark ansteigend sind, so dass davon auszugehen ist, dass solche Unterkunftskosten, die aktuell etwas über der Angemessenheitsgrenze KdU liegen, bei Vorliegen des fortgeschriebenen Schlüssigen Konzepts wieder innerhalb des Rahmens liegen werden.

Diese Initiative auf dem Bürgerinfoportal der Stadt Halle (Saale) einsehen

[1] https://www.muelheim-ruhr.de/cms/leistungsgewaehrung__kosten_der_unterkunft.html

UPDATE

Seit 1. Januar 2023 ist der von uns geforderte Klimabonus Realität. Hier findet Ihr die Detailangaben der Stadtverwaltung dazu. Und hier unsere Pressemitteilung zum Zustandekommen.