Stellplatzsatzung auf dem Prüfstand

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Vogelperspektive eines Stellplatzes in einer unbekannten Stadt

Wie viele Stellplätze ein Bauherr auf seinem Baugrundstück schaffen muss, regelt die städtische Stellplatzsatzung. Aktuell sind das beispielsweise ein bis zwei Auto-Stellplätze pro Wohnung oder einer pro 35 Quadratmeter Bürofläche.

Besonders in den zentrumsnahen gründerzeitlichen Vierteln sind die Freiflächen für zusätzliche ebenerdige Kfz-Stellplätze begrenzt. Der Bau von Tiefgaragen wiederum kann bis zu 15 Prozent der Baukosten ausmachen und treibt diese signifikant nach oben. Dieser Faktor wirkt sich preissteigernd auf die Miete und in der Folge auf das Mietniveau ganzer Stadtviertel aus. Gleichzeitig sind die innerstädtischen Lagen sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie das Radwegenetz angebunden.

Hier setzt das von uns in den Stadtrat eingebrachte Konzept der alternativen Mobilitätsangebote an: Indem durch den Vorhabenträger Alternativen zum eigenen Pkw zur Verfügung gestellt werden, lässt sich der tatsächliche Stellplatzbedarf vor Ort und damit die Anzahl der zu schaffenden Stellplätze reduzieren. Bislang kann sich zumindest eine gute Anbindung an den ÖPNV mindernd auf die herzustellende Stellplatzzahl auswirken. Die Fraktion MitBürger & Die PARTEI spricht sich für eine weitere Flexibilisierung der Stellplatzsatzung aus. Aus unserer Sicht sollten auch andere Formen der Mobilität wie etwa Carsharing, Jobtickets oder Lastenfahrräder mit einfließen können.

Mittlerweile nutzen etliche Kommunen diesen Gestaltungsspielraum und haben alternative Mobilitätsangebote als zusätzliche Option in der Stellplatzsatzung verankert. In Dresden beispielsweise können fünf normale Auto-Stellplätze durch einen Carsharing-Stellplatz ersetzt werden.

Sicher ist eine zeitgemäße Stellplatzsatzung nur ein Baustein auf dem Weg zu einem veränderten Mobilitätsverhalten. Allein der Fakt, dass die Stellplatzsatzung der Stadt Halle (Saale) innerhalb von nicht einmal vier Jahren nun zum zweiten Mal überarbeitet werden soll, zeigt, wie dynamisch sich die urbane Mobilität verändert. Noch im Jahr 2016 wurden bei der letzten Satzungsänderung Fahrradstellplätze ergänzt.

Die Fraktion MitBürger & Die PARTEI vertritt den Standpunkt, dass eine stadtgerechte Mobilität weniger gut durch Verbote, sondern besser durch die Schaffung von attraktiven Alternativen zu gestalten ist.