Tom Wolter zu Äußerungen des Fördervereins Zukunft Stadtbad Halle

Stadtbad Halle (Saale)

Liebe Kathleen Hirschnitz,
Sehr geehrte Damen und Herren des Fördervereins Zukunft Stadtbad Halle,

bezugnehmend auf Dein Schreiben, in dem Du den Vertreter*innen des Finanzausschusses einen Bruch in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zur langfristigen Sicherung des Stadtbades attestierst, kann ich Deine Vorwürfe nur entschieden zurückweisen.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage mit Respekt vor dem bereits Erreichten durch alle Beteiligten des Fördervereins bis hin zur Bundesebene geführt. Doch schützt die Wertschätzung der guten Arbeit vieler Menschen nicht vor der Tatsache, dass der Antrag unscharf formuliert ist und keine klaren neuen Ziele definiert. Er beschreibt vielmehr in Form einer Beauftragung, was sich ohnehin bereits in den zuständigen Gremien im Prozess befindet. Dies geht auch klar aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung hervor:

„Um die Finanzierungslücke im Hinblick auf die zu erbringenden Eigenmittel in Höhe von 6,9 Mio. Euro (25%) zu decken, finden aktuell Beratungen zwischen der Bäder Halle GmbH und der Stadtverwaltung statt. Geprüft werden dabei u.a. mögliche zusätzliche Förderungen über den Stadtumbau, Sicherungsmittel oder entsprechende Sportförderungen. Ein Nutzungskonzept für das Stadtbad ist für den Förderantrag sowie die Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten entscheidend. Dieses Konzept wird unter Einbeziehung verschiedener Experten und Nutzergruppen erarbeitet.“

Es bleibt die Frage: Was will der Antrag mehr erreichen, als bereits aktuell bearbeitet wird? Diese Frage konnten die antragstellenden Fraktionen nicht beantworten. Aus diesem Grund kam die Mehrheit des Finanzausschusses zu dem Ergebnis, dass ein Beschluss nicht notwendig ist, da bereits im Sinne des Antrages gehandelt wird. Es erfolgte die Erklärung des Antrages für erledigt.

Darüber hinaus weißt Du genauso wie die antragstellenden Fraktionen, dass eine Beauftragung in Beschlusspunkt 2, den Förderverein mit in die Konzepterstellung einzubeziehen, in die Rechte des Oberbürgermeisters eingreifen würde und somit rechtswidrig ist. Diese Entscheidung obliegt alleine dem Oberbürgermeister.

Aus welchem Grund Du in diesem Vorgang „Widerstand“ siehst, ist mir völlig unklar. Die Prozesse laufen weiter, so wie es im Sinne des Projektes notwendig ist. Eines Beschlusses des Stadtrates bedarf es dafür keineswegs. Deine aggressive Wortwahl kann ich nur zurückweisen.

Dennoch lade ich Dich gerne zu einer Sitzung unserer Fraktion ein, um das Gespräch persönlich fortzusetzen.


Mit herzlichen Grüßen

Tom Wolter